Heizkostenzuschuss des Landes NÖ

Heizperiode 2016/2017 in der Höhe von € 120,--

Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2016/2017 in der Höhe von € 120,-- zu gewähren.


Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.


Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:

  • AusgleichszulagenbezieherInnen
  • BezieherInnen einer Mindespension nach § 293 ASVG
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
  • sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen unter dem jeweiligen Ausgleichzulagenrichtsatz nicht übersteigt


Zu beachten ist, dass

  • die Anträge bis spätestens 30. März 2017 bei der Gemeinde gestellt werden können und
  • von der Gemeinde auf die inhaltliche und formelle Richtigkeit geprüft und unterfertigt werden
  • sämtliche Einkommensnachweise (Pensionsabschnitt,...) mitzubringen sind.


Für Fragen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Daniela Kerschbaumer unter Tel.: 07443/86601-14 gerne zur Verfügung.