WINTERSPERRE YBBSTALRADWEG

bis 15. April 2022

Gemäß den Bewilligungsbescheiden tritt  von 31. Oktober 2021 bis 15. April 2022 die Wintersperre am Großen- und Kleinen Ybbstalradweg in Kraft. Befahrbar sind dann nur Streckenabschnitte mit gemeinsamen Straßenverkehr (Güterwege, Gemeinde- und Landesstraßen).


Die Begründungen für diese Sperre sind:
1.    Es gibt keinen Winterdienst am Radweg (keine Schneeräumung und Streuung)
2.    Reparatur-, Adaptierungs- und Reinigungsarbeiten werden durchgeführt
3.    Die Sicherungsmaßnahmen entlang der Strecke (Felssicherung, Geländer,…) müssen periodisch überprüft werden

Ein Befahren des Radweges in diesem Zeitraum ist daher leider nicht gestattet. Seitens des Vereines bzw. der Gemeinden wird auch keinerlei Haftung übernommen. Zahlreiche Tafeln entlang der Strecke werden auch auf diese Sperre hinweisen.

Ab 16. April 2022 steht der Radweg „frisch herausgeputzt“ allen Radlern wieder zur Verfügung.